Leihregeln: Bitte lesen!

Wir wollen ein Commons sein. Das bedeutet, wir diskutieren und erstellen Regeln gemeinsamen Wirtschaftens für uns selbst. Bei Bedarf werden Leihregeln in unserem offenen Orga-Treffen besprochen. Es findet nach Bedarf einmal im Monat statt. Falls du Kritik hast, sende uns eine Mail an hallo@leila-berlin.de
Version 2.2 (2016)
Beschlossen am 20. Mai 2016 im Leila-Orga-Treff – 8 Personen waren anwesend.

1 – Mitgliedschaft

Um Neu-Mitglied zu werden fülle unser Formblatt aus und bringe einen Gegenstand oder mehr von dir in den Leihpool ein. Die eingebrachte Gegenstände gehören Leila. Die Leihe aller Gegenstände aus dem Pool ist für Mitglieder unentgeltlich (vgl. BGB § 598).
Wenn du eine Sache eingebracht hast, kannst du maximal drei Sachen zur gleichen Zeit ausleihen.  Wir behalten uns vor, manches als zusammengehöriges Set und damit als einen Gegenstand zu definieren  (z.B. Besteck, Bauklötze u.ä. viel-teiliges). Wenn du mehr leihen möchtest, besprich das mit dem Leihladen-Team direkt im Leila.
Jedes Mitglied ist aufgerufen im Leila bei den Öffnungszeiten mitzuhelfen.

2 – Mitgliedsbeitrag

Als Mitglieder leistest du deinen Beitrag zum Erhalt des Leihladens. Wir arbeiten rein ehrenamtlich. Zudem müssen wir jeden Monat die Miete und einmal im Jahr die Haftpflichtversicherungs bezahlen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrag entscheidest du selbst auf solidarischer Basis: Wer mit wenig Geld auskommen muss, zahlt 1 Euro pro Monat. Wer es sich leisten kann, zahlt 2 oder 3 Euro pro Monat oder mehr. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 3 Monate, wir wollen gern dauerhafte und zufriedene Mitglieder.

Bitte überweise deinen Mitgliedsbeitrag mönatlich oder einmahl im Jahr auf das Bankkonto:
Kontoinhaber; Gela e. V.
IBAN DE66 4306 0967 1119 8462 00
BIC GENODEM1GLS

Wenn du seit mehr als 3 Monaten den Mitgliedbeitrag nicht mehr bezahlst hast, darfst du nicht mehr ausleihen. Du kannst dein Leihkonto aber wieder aktivieren.

3 – Ende der Mitgliedschaft

Als Mitglied kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an Leila z.B. hallo@leila-berlin.de

4 – Pfand

Auf wertvolle Dinge wird beim Verleih Pfand erhoben. Für bewährte Mitglieder entfällt das Pfand. Bewährt ist wer über lange Zeit Gegenstände ordentlich und pünktlich zurückgebracht hat.

5 – Fristen

Die Ausleihzeit hängt von der Sache ab und wird gemeinsam mit dem Leila-Teammitglied vereinbart. In Abwägung von persönlicher Nutzungsabsicht und allgemeinem Bedarf. Dinge sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit verstärkt, dass die Dinge für viele Mitglieder zugänglich sind. Du kannst die Leihe zweimal verlängern.

6 – Rückgabe

Die Rückgabe ist nach Ablauf der Frist fällig (BGB § 604). Ausgeliehene Dinge sollen nach der Rückgabe so (sauber, funktionsfähig, vollständig) sein, wie sie bei der Verleihung waren, ist dies nicht der Fall fallen Entgelte an bis zur Höhe des Pfands. Die Rückgabe ist nach Ablauf der Frist fällig (BGB § 604). Für die verspätete Rückgabe werden nach 30 Tagen Entgelte erhoben in der Höhe von 50 Cent pro Tag.
Wenn der ausgeliehene Gegenstand auch nach Forderung nicht zurückgegeben wird, wird das Pfand einbehalten.

7 – Nutzung

Die Sachen des gemeinschaftlichen Pools sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Nutzung von Gemeingütern ist untersagt (vgl. BGB § 603).

8 – Haftung/Schadensfall

Gegenüber den Mitgliedern haftet Leila nicht für ausgeliehene Gegenstände  (vgl. BGB § 599).

9 – Reparatur

Im Fall der Reparatur trägst du als Mitglied die anfallenden Reparaturkosten, sonst wird das Pfand einbehalten. Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparaturkosten an (z.B. Abnutzung von Bremsklötzen am Fahrrad).

10 – Verlust

Verlierst du bei der Leihe die Leihsache wird das Pfand einbehalten oder du ersetzt den Gegenstand durch einen vergleichbaren (d.h. ggf. gebrauchten in ähnlicher Qualität).